{"id":15021,"date":"2019-12-15T15:59:23","date_gmt":"2019-12-15T15:59:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tierschutzhof-karlsruhe.de\/TSHKAWP\/?page_id=15021"},"modified":"2019-12-15T15:59:23","modified_gmt":"2019-12-15T15:59:23","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.tierschutzhof-karlsruhe.de\/TSHKAWP\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div id=\"cmsmasters_row_0rpwowu6hw\" class=\"cmsmasters_row cmsmasters_color_scheme_default cmsmasters_row_top_default cmsmasters_row_bot_default cmsmasters_row_boxed\">\n<div class=\"cmsmasters_row_outer_parent\">\n<div class=\"cmsmasters_row_outer\">\n<div class=\"cmsmasters_row_inner\">\n<div class=\"cmsmasters_row_margin\">\n<div id=\"cmsmasters_column_lmi62414s\" class=\"cmsmasters_column one_first\">\n<div class=\"cmsmasters_column_inner\"><div class=\"cmsmasters_text\">\n<div class=\"article-header\">\n<h1><\/h1>\n<h1>Satzung<\/h1>\n<\/div>\n<div>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Eintragung und Sitz<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen: Tierschutzhof Karlsruhe<br \/>\nEr soll in das Vereinsregister eingetragen werden und tr\u00e4gt dann den Zusatz \u201ee.V.&#8220;<br \/>\nDer Sitz des Vereins ist Karlsruhe<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p><u>Ziele des Vereins<\/u><\/p>\n<p>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Tierschutzes und die F\u00f6rderung von hilfsbed\u00fcrftigen Personen im Sinne des \u00a7 53 AO. Den Tierschutz zu vertreten und zu verbreiten durch Aufkl\u00e4rung, Information und gutes Beispiel, Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Wesen der Tiere zu erwecken, ihr Wohlergehen zu f\u00f6rdern, insbesondere die Verh\u00fctung jeglicher Tierqu\u00e4lerei oder Tiermisshandlung zu erstreben und deren strafrechtliche Verfolgung nach den g\u00fcltigen Bestimmungen ohne ansehen der Person zu veranlassen.<\/p>\n<p><u>Die Ziele des Verein werden verwirklicht durch:<\/u><\/p>\n<p>Erhalt und Betrieb des Tierschutzhof Karlsruhe als tierheim\u00e4hnliche Einrichtung und an seinem jetzigen Standort Lohwiesenweg 16, 76135 Karlsruhe) oder an einem anderen geeigneten Ort des Kreises Karlsruhe.<\/p>\n<p>Aufbau eines Pflegestellennetzes in Deutschland und dessen Unterhalt.<\/p>\n<p>Die Rettung und Pflege von misshandelten, bedrohten, kranken, verletzten, herrenlosen Tieren im In- und Ausland.<\/p>\n<p>Verbringung von Tieren nach Deutschland zur medizinischen Versorgung, auf Gnadenpl\u00e4tze oder Pflegestellen und zur Weitervermittlung an passende Endstellen.<\/p>\n<p>Die F\u00f6rderung, Betreuung und Unterst\u00fctzung von Tierpatenschaften.<\/p>\n<p>Sensibilisierung der Menschen f\u00fcr die Einhaltung und Erweiterung der Tierschutzgesetze<\/p>\n<p>Die Zusammenarbeit mit anderen Tierschutzvereinen bzw. Organisationen wir angestrebt und der Verein kann Mitglied von Vereinigungen bzw. Verb\u00e4nden mit gleicher Zielrichtung werden.<\/p>\n<p>Aufbau einer Therapieeinrichtung f\u00fcr Menschen mit psychischen Erkrankungen. Tiere als Therapiehilfe<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Gemeinn\u00fctzigkeit \/ Mildt\u00e4tigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Davon ausgenommen sind Erstattungen nachgewiesener Kosten, die einem Mitglied bei der Aus\u00fcbung seiner ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit entstanden sind, sofern sie vom Vorstand genehmigt wurden.<br \/>\nEine Ehrenamtspauschale \u00a73 Nr.26a EStG) in Form pauschalen Aufwendungsersatzes oder einer T\u00e4tigkeitsverg\u00fctung kann im Rahmen des maximal zul\u00e4ssigen Steuerh\u00f6chstbetrages unter anderem an Vorstandsmitglieder geleistet werden.<\/p>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/p>\n<p>Die Anstellung hauptamtlicher bzw. beruflicher Kr\u00e4fte (z.B. Verwaltung, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, Tierpfleger usw.) ist grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Vereinsmitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr,\u00a0 oder juristische Personen werden, die seine Ziele unterst\u00fctzen<\/p>\n<p>F\u00f6rderndes Mitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, welche die T\u00e4tigkeiten des Vereins und seiner Mitglieder unterst\u00fctzen und f\u00f6rdern will, insbesondere durch Geld und Sachspenden.<\/p>\n<p>Mitglieder sind somit stimmberechtigte ordentliche Mitglieder und nicht stimmberechtigte F\u00f6rdermitglieder.<\/p>\n<p>Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.<\/p>\n<p>\u00dcber den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begr\u00fcndung bedarf, steht dem\/der Bewerber\/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endg\u00fcltig entscheidet. Die Berufung ist schriftlich, sp\u00e4testens einen Monat vor der Mitgliederversammlung zu stellen.<\/p>\n<p>Neumitglieder k\u00f6nnen erst nach einer Probezeit dem Verein beitreten. Die Dauer der Probezeit wird auf ein Jahr festgesetzt. W\u00e4hrend der Probezeit, hat der Bewerber den Status eines F\u00f6rdermitgliedes. Die Probezeit endet durch Zeitablauf ohne weiteres Zutun des Bewerbers.<br \/>\nNach Ablauf der Probezeit entscheidet der Vorstand \u00fcber eine Aufnahme des Bewerbers<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Aufl\u00f6sung der juristischen Person.<\/p>\n<p>Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserkl\u00e4rung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden.<br \/>\nEin Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gr\u00fcnde sind insbesondere ein die Vereinsziele sch\u00e4digendes Verhalten, die Verletzung satzungsm\u00e4\u00dfiger Pflichten oder Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde von mindestens einem Jahr. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet endg\u00fcltig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitglieder zahlen Beitr\u00e4ge nach Ma\u00dfgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragsh\u00f6he und -f\u00e4lligkeit ist eine einfache<br \/>\nMehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind<br \/>\na) der Vorstand<br \/>\nb) die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand im Sinn des \u00a7 26 BGB besteht aus dem\/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem\/der Kassierer\/in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt.<br \/>\nVorstandsmitglieder k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.<\/p>\n<p>Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.<\/p>\n<p>Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gew\u00e4hlt sind.<\/p>\n<p>Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so ist der Vorstand berechtigt, die Vorstandsposition durch ein geeignetes ordentliches Mitglied des Vereins, bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung kommissarisch zu besetzen. In der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung ist f\u00fcr die restliche Wahlperiode ein Nachfolger zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Dem Vorstand obliegt die F\u00fchrung und Verwaltung des Vereins. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>a. die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte<br \/>\nb. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung<br \/>\nc. Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<br \/>\nd. Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens<br \/>\ne. die Buchf\u00fchrung<br \/>\nf. Erstellen der Jahresberichte<br \/>\ng. Beschlussfassung \u00fcber die Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern<\/p>\n<p>Vorstandssitzungen finden j\u00e4hrlich mindestens einmal statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den 1. Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen. Vorstandssitzungen sind beschlussf\u00e4hig, wenn 2\/3 der Vorstandsmitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit.<br \/>\nDie Beschl\u00fcsse sind zu protokollieren und von einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse des Vorstands k\u00f6nnen bei Eilbed\u00fcrftigkeit auch schriftlich oder fernm\u00fcndlich<br \/>\ngefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernm\u00fcndlich erkl\u00e4ren. Schriftlich oder fernm\u00fcndlich gefasste Vorstandsbeschl\u00fcsse sind schriftlich niederzulegen und von einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt eine\/n Kassenpr\u00fcfer\/in f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren, der nicht Vorstandsmitglied ist. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br \/>\nEr\/sie pr\u00fcft die Rechnungen und den Kassenbestand und legt der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Pr\u00fcfungsbericht vor.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben geh\u00f6ren insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands und des Kassenpr\u00fcfers, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und des Kassenpr\u00fcfers, Entlastung des Vorstands und des Kassenpr\u00fcfers, Festsetzung von Beitr\u00e4gen und deren F\u00e4lligkeit, Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung, Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins, Entscheidung \u00fcber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsf\u00e4llen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.<\/p>\n<p>Im ersten Quartal eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand ist zur Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens 1\/4 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangt.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich, bzw. per Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen.<br \/>\nDie Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag.<\/p>\n<p>Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift oder Email Adresse gerichtet war.<\/p>\n<p>Die Tagesordnung ist zu erg\u00e4nzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Erg\u00e4nzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge \u00fcber die Abwahl des Vorstands, \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, k\u00f6nnen erst auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.<\/p>\n<p>Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftf\u00fchrer zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Jedes Mitglied hat eine Stimme. Neumitglieder sind nach Ablauf einer Probezeit von drei Monaten stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich oder f\u00fcr ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p>Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen bleiben au\u00dfer Betracht.<\/p>\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Regionale Gruppen<\/strong><\/p>\n<p>Zum Erreichen des Vereinszwecks kann der Vorstand regionale Gruppen einrichten, die ihre T\u00e4tigkeit im Rahmen dieser Satzung und unter Kontrolle und auf Weisung des Vorstandes aus\u00fcben. Vorstand und Leiter der regionalen Gruppen sollen mindestens einmal j\u00e4hrlich eine Besprechung durchf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Satzungs\u00e4nderung<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen ist eine Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen<br \/>\nerforderlich. \u00dcber Satzungs\u00e4nderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur<br \/>\nMitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigef\u00fcgt worden waren.<br \/>\nSatzungs\u00e4nderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbeh\u00f6rden aus formalen<br \/>\nGr\u00fcnden verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese<br \/>\nSatzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr den Beschluss, den Verein aufzul\u00f6sen, ist eine Mehrheit von 2\/3 der in der<br \/>\nMitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach<br \/>\nrechtzeitiger Ank\u00fcndigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins zu 50% an den Tierschutzverein Karlsruhe und Umgebung e.V. und zu 50 % an den Tierschutzverein Koblenz und Umgebung e.V., die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung des Tierschutzes zu verwenden haben,<br \/>\n.<br \/>\n<strong>\u00a7 15 Salvatorische Klausel<\/strong><\/p>\n<p>Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hierdurch nicht ber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung entspricht oder am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Karlsruhe, den 19.07.2018<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Stephan Winterhoff<\/p>\n<p>Susanne Vetter<\/p>\n<p>Jessica Kellner<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.tierschutzhof-karlsruhe.de\/TSHKAWP\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/15021"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.tierschutzhof-karlsruhe.de\/TSHKAWP\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.tierschutzhof-karlsruhe.de\/TSHKAWP\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tierschutzhof-karlsruhe.de\/TSHKAWP\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tierschutzhof-karlsruhe.de\/TSHKAWP\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=15021"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.tierschutzhof-karlsruhe.de\/TSHKAWP\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/15021\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":15022,"href":"https:\/\/www.tierschutzhof-karlsruhe.de\/TSHKAWP\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/15021\/revisions\/15022"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.tierschutzhof-karlsruhe.de\/TSHKAWP\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=15021"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}