Tierschutzhof Karlsruhe: „Der Bund lässt uns im Stich!“

Tierschutzhof Karlsruhe: „Der Bund lässt uns im Stich!“

Auch der Tierschutzhof Karlsruhe ist von den ausbleibenden Investitionshilfen betroffen.

Der Tierschutzhof Karlsruhe arbeitet zunehmend an der Belastungsgrenze. Deshalb unterstützt der Verein die heute eingereichte Klage des Deutschen Tierschutzbundes gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Trotz Versprechen im Koalitionsvertrag hatte die Regierung im Bundeshaushalt 2026 erneut keine Mittel für den praktischen Tierschutz vor Ort bereitgestellt. Der Deutsche Tierschutzbund sieht den Bund aufgrund des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz auch in einer finanziellen Verpflichtung und will dies nun erstmals gerichtlich klären lassen.

„Die Situation spitzt sich seit Jahren zu. Immer mehr Tiere bleiben immer länger bei uns, während sowohl die Kosten, die Auflagen als auch der notwendige Investitionsbedarf massiv steigen“, sagt Stephan Winterhoff, 1. Vorsitzender des Tierschutzhof Karlsruhe. „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Trotzdem werden wir seit Jahren allein gelassen.“

Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes besteht bundesweit ein Investitionsbedarf in dreistelliger Millionenhöhe in Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen. Viele kämpfen mit maroden Gebäuden, gestiegenen Energie- und Tierarztkosten sowie verschärften Vorgaben etwa im Bereich Tierseuchen- und Arbeitsschutz.

„Bei uns ist es speziell der Erhalt vorhandener, vom Einsturz gefährdeter Gebäude, die wir eigentlich dringend zur Erfüllung unserer Aufgaben benötigen“ sagt Winterhoff.

Der Bund zieht sich bisher aus der finanziellen Verantwortung und verweist auf die Zuständigkeit der Kommunen. Dabei zeigt die sogenannte “Sportmilliarde” was möglich ist, wenn der politische Wille da ist! Städte und Gemeinden können beim Bund seit Kurzem Mittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten beantragen. „Das braucht es auch für den Tierschutz“, sagt Stephan Winterhoff.

Auch mit Blick auf das Ordnungsrecht bleibt die Bundesregierung untätig: Wichtige Maßnahmen, um den karitativen Tierschutz zu entlasten, etwa eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen oder ein für Tierhalter verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung, fehlen bis heute.