Illegaler Hundehandel

Illegaler Hundehandel

Hallo Ihr Lieben,
in letzter Zeit erreichen uns wieder viele Fragen wegen mutmaßlich illegalem Hundehandel.
Wir möchten Euch ermutigen, Eure Beobachtungen und fragwürdige Anzeigen im Internet zum Hundeverkauf zu melden.

Aber wann ist denn eigentlich ein Hundehandel illegal?
Viele Tiere, die im Internet angeboten werden, kommen aus dem Ausland und da geht es schon los. Um ein Tier legal nach Deutschland einzuführen sind verschiedene Dinge rechtlich bindend einzuhalten.

Das Tier muss gechipt sein (reiskorngroßer Chip, auf welchem ein Zahlencode hinterlegt ist und elektronisch abgelesen werden kann).
Diese Nummer muss in einem Heimtierausweis fälschungssicher eingetragen sein.
Auch muss das Datum der Implantierung des Chips angegeben werden.
In diesem Ausweis ist der Vorbesitzer registriert und der Tierarzt, der diesen Ausweis ausgestellt hat.
Ferner gibt dieser Ausweis Auskunft über Impfungen, die zur Einfuhr des Tieres vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.

Nähere Informationen findet man auf den Seiten des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html
und auf den Seiten des Zolls:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Schutz-Tierseuchen/Regelungen-Heimtiere/regelungen-heimtiere.html

Ein sehr wichtiges amtliches Dokument innerhalb der EU ist die sogenannte Traces, die Auskunft darüber gibt, woher das Tier kommt, wohin es gehen soll und was dort mit ihm geschieht.
Dieses Dokument muss, wenn ein Tier zum Verkauf über die Grenzen gebracht wird, bei den Papieren und vor allem beim Tier sein.
Da die Tiere verkauft werden, kann auch nicht davon gesprochen werden, dass das Tier privat nach Deutschland eingeführt wurde, denn dann darf es nicht veräußert werden.
Dieses Papier „muss“ beim Hund sein und Euch übergeben werden.

Auch wichtig ist, dass eine seriöse Organisation oder ein seriöser Züchter nie ein Tier ohne einen Schutzvertrag übereignen wird.
Auch habt Ihr bei einer seriösen Abwicklung immer eine Anschrift / Adressen die nachvollziehbar ist.

Wenn Euch etwas merkwürdig vorkommt, darf man gerne die Polizei einschalten. Aber bitte nicht auf eine normale Polizeidienststelle gehen, denn da ist man mit diesem Thema einfach überfordert.

Bei uns in Karlsruhe gibt es eine spezielle Dienststelle “Schutzpolizeidirektion Gewerbe / Umwelt”, die sich solchen Sachen zielgerichtet annimmt und sich in solchen Fällen sehr gut auskennt.
Wichtig ist, gegenüber dem Hundehändler nicht erkennen zu lassen, dass man ein illegales Geschäft vermutet. Denn nur so kann die Polizei dann unter Umständen gezielt Maßnahmen einleiten, um die Illegalität beweiskräftig darzulegen und hier einen Riegel vorzuschieben. Auf keinen Fall solltet ihr irgendwelche Wellen im Internet aufwirbeln, sonst werden alle Beweise sofort gelöscht. Wende Dich auch gerne an das Veterinäramt Deiner Stadt, denn dort kann Dir die entsprechende Polizeidienststelle genannt werden. Dort werden auch Deine Hinweise aufgenommen und an die zuständige Polizeidirektion weitergeleitet. Wir hoffen, mit unserem kleinen Beitrag dem ein oder anderen die Augen zu öffnen, um diesen Sumpf ein wenig auszutrocknen.

Nur wenn Euer Verdacht gemeldet wird, kann die Behörde etwas unternehmen.
Wenn Ihr einen Hund möchtet, wendet Euch bitte an eine einheimische Tierschutzorganisation mit eigenem Tierheim, Tierschutzhof oder gutem Pflegestellennetz.

Hundewelpen Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin

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