Efe, Opfer einer verantwortungslosen Hundehaltung

Efe, Opfer einer verantwortungslosen Hundehaltung

– auch Babykangals wachsen

Süß war er und ein Geschenk für den Sohn des Halters. Klein, weich und unbeholfen zog der kleine Mann in sein neues Zuhause ein. Alles war so wunderschön, aber ……wie nicht anders zu erwarten war, ist dieser Welpe aber nicht klein geblieben. So wuchs Efe auf eine beachtliche Größe von 80 cm Höhe und einem Gewicht von 65 kg heran.
Keine Überraschung, denn der Hund wurde über einen Züchter erworben, daher war die Rasse des Welpen bekannt. Es war also die Möglichkeit gegeben, sich über diese Rasse zu informieren.

Ein unglaubliches Kraftpaket ist aus dem Kleinen geworden und dessen Menschen hatten diesem Koloss kaum etwas an Masse entgegenzusetzen. Auch war man sich nicht über das Wesen eines Kangals bewusst und so hat Efe oftmals eigene Entscheidungen treffen müssen, da seine Menschen kaum noch in der Lage waren, diesen Hund verantwortungsvoll zu führen. Efe übernahm die Führung und traf die ein oder andere Fehlentscheidung. Polizei und Ordnungsbehörden wurden bzw. mussten hinzugezogen werden.
Zahlreiche Belehrungen und mündliche Verwarnungen wurden weitestgehend ignoriert und selbst eine amtliche „Verfügung zum Leinenzwang“ (diese sehr ausführliche Anordnung liegt uns vor) wurde nicht Folge geleistet.
So blieb es nicht aus, dass es zu einem Vorfall kam, der nun weitreichende Folgen hat – nicht für den Halter, aber für Efe und seine weitere Zukunft!Es wird beabsichtigt, Efe als gefährlichen Hund einzustufen. Nicht von uns, sondern von Amtswegen. Die rechtliche Grundlage ist unumstritten gegeben.

Nun ist Efe bei uns und wir werden ihn auf sein neues Leben vorbereiten. Mit Maulkorb und mehrfach gesicherten Leinen gehen wir mit ihm gemeinsam durch sein neues Leben auf der Suche nach wirklich geeigneten Menschen.
Nach Menschen, die sich ihrer „Verantwortung“ bewusst sind und wissen was es bedeutet, ein solches Tier zu halten.

Ausbruchsicheres Gelände.
Leinen (nicht länger 2m) und Maulkorbzwang außerhalb des befriedeten Besitztum.
Geeignete Ausführer. Gefährliche Hunde dürfen nur einzeln geführt werden.
Äußerliche Kennzeichnungspflicht.

SW

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