Jetzt kommt das Problem bei den Kommunen an

Jetzt kommt das Problem bei den Kommunen an

Hallo liebe Freunde,
auf Facebook nehmen wir Euch immer wieder in unseren Alltag mit um zu zeigen, dass es bei uns nicht nur ums Tiere pflegen geht.
Da einige unserer Freund nicht auf Facebook sind, möchte ich Euch heute ein aktuelles Problem aufzeigen. Normalerweise versuche ich das Wort “Problem” zu umschreiben, das ist mir aber hier nicht gelungen.
SW

heute Vormittag erreichte uns nachfolgende Mail.
Ein Hilferuf von einer Gemeinde im Kreis Karlsruhe.
Diese Mail ging an alle Tierheime im Kreis Karlsruhe und darüber hinaus. Mich machen solche Anfragen sehr traurig, so zeigt sich immer wieder aufs Neue, dass der Brandbrief von uns Tierheimen keine Übertreibung ist. Diese Mail zeigt, dass die Versorgung, geraden von herrenlosen und Fundtieren, als auch von Tieren, die aus welchem Grund auch immer abgegeben werden sollen, nur noch unzureichend gewährleistet ist.
Viele haben sich darüber erregt, dass wir Tierheime nur die Hunde berücksichtigen würden, aber das ist nicht richtig.
Die Hunde sind hier stellvertretend für alle Tiere, die in der Heimtierhaltung anzutreffen sind.
Katzen, Vögel (Tauben sind übrigens auch Vögel), Nager, Reptilien, Fische, Insekten, Hunde und alle anderen Tiere die wir Menschen zu unserem Vergnügen halten, sind von diesem Problem betroffen.
Wir Tierheime würden gerne helfen, denn das ist unsere Berufung, aber es scheitert an sehr vielem.

Hier nocheinmal der Link um Brandbrief des Bündnis-Schattenhund und des Franziskustierheim Hamburghttps://innn.it/brandbrieftierschutz …und https://innn.it/Tierheime

Die Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinden sind nach § 5 a AGBGB zuständige Fundbehörde im Sinne der §§ 965 bis 967 und 973 bis 976 BGB. Sie sind demnach verpflichtet, auch Fundtiere entgegenzunehmen und entsprechend zu verwahren. Soweit die Fundbehörde für die Unterbringung und Betreuung nicht in eigenen Einrichtungen sorgen kann, hat sie die Tiere einer geeigneten Stelle zu übergeben.
Bei der Gemeinde xxxxxx häufen sich vermehrt die Fälle, dass Tiere abgegeben werden, deren Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden kann. In diesem Fall ist eine Unterbringung und der Betreuung der Fundtiere notwendig.
Wir möchten deshalb anfragen, ob der Abschluss einer Vereinbarung mit Ihnen zur Unterbringung solcher Tieremöglich ist? Wenn ja, zu welchen Konditionen?
Freundliche Grüße
xxx xxxxxxxx
Ordnungsamt
Fachbereich
Gemeinde xxx

Unsere Antwort

Sehr geehrte Frau xxx,

leider können wir Ihnen keine feste Zusage zur Aufnahme der auf Ihrer Gemarkung sichergestellten Fundtiere machen.
Wir haben nur sehr geringe Kapazitäten, die seit langer Zeit, restlos ausgeschöpft sind. Eine Erweiterung unserer Anlage ist derzeit sehr schwierig, da die geltenden Bebauungspläne aus den 80er Jahren den Tierschutz nicht berücksichtigt haben und auch bis zum heutigen Tag der Tierschutzproblematik nur sehr zögerlich Rechnung getragen wird.
Für Kurzzeitgäste haben wir derzeit ein einziges Gehege, was für solche Fälle reserviert ist und normalerweise der Stadt Karlsruhe vorbehalten bleiben soll, wobei hier nichts vertraglich geregelt ist.

Ein zweites Gehege ist in Vorbereitung.
Sollte in Ihrer Gemeinde ein Tier gesichert werden und eine Unterbringung von Nöten sein, können Sie sich, oder die mit der Sicherung betraute Person gerne an uns wenden.
Sollte ein Platz bei uns frei sein, wird die Unterbringung nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Unterbringungsmöglichkeiten bestehen für Hunde und landwirtschaftliches Geflügel.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Winterhoff






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